1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle – auch künftigen – Verträge über Direktfahrten, Kurier- und Expressleistungen zwischen Direktfahrt24, Inhaber Marcin Dembczynski (Auftragnehmer) und Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Auftraggeber). Verbraucherverträge sind möglich – es gelten ergänzend die Verbraucherhinweise (Widerruf u. a.).
Zwingende Normen (insb. §§ 407 ff. HGB; bei grenzüberschreitenden Straßentransporten CMR) gehen vor. Ergänzend und soweit vereinbart gelten die ADSp 2017 (nicht bei Verbrauchern).
2. Vertragsschluss, Bonität, Preisrechner
- Online-Angebote/Preisrechner sind unverbindlich (freibleibend). Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (§ 126b BGB, z. B. per E-Mail) oder durch Leistungsbeginn zustande.
- Bei Bonitätszweifeln kann Vorkasse/Vorschuss verlangt oder vom Vertrag zurückgetreten werden; Benachrichtigung erfolgt während Geschäftszeiten binnen 2 Stunden nach Annahme.
- Unsere Tarifierung basiert auf Volumen-/Gewichtsklassen („Fahrzeugklassen“). Wir wählen auf Basis der vom Auftraggeber übermittelten Sendungsdaten und Adressen das geeignete Fahrzeug und tragen hierfür die Auswahlverantwortung. Weicht die Sendung bei Abholung von den Angaben ab (z. B. Maße, Gewichte, Anzahl Packstücke, Stapelbarkeit, Zurr-/Ladepunkte) und passt das vorgesehene Fahrzeug deshalb nicht, sind wir berechtigt, kostenoptimiert auf eine höhere Fahrzeugklasse umzustellen oder ein zusätzliches Fahrzeug einzusetzen; die hierdurch entstehenden Mehrkosten (Tarifdifferenz, zusätzliche Fahrten/Kilometer, Standzeiten gem. § 4) trägt der Auftraggeber. Aus reinen Verfügbarkeitsgründen kann – ohne Mehrkosten für den Auftraggeber – ein größeres Fahrzeug als kalkuliert (ausgenommen LKW) eingesetzt werden, sofern der vereinbarte Leistungsumfang unverändert bleibt.
- Die im Anfrageformular angegebenen Abhol-/Zustellzeiten gelten als Wunschzeitfenster. Verbindliche Fixtermine entstehen nur durch unsere ausdrückliche Bestätigung in Textform; hierfür kann ein Zuschlag und bei Zollrisiko Vorkasse erforderlich sein (Zahlungseingang spätestens 48 h vor Abholung). Ohne bestätigten Fixtermin sind Zeitangaben unverbindliche Planwerte; Abweichungen infolge Verkehr, Witterung, Grenzabfertigung, behördlicher Maßnahmen oder ähnlicher Umstände bleiben vorbehalten. Bestätigte Fixtermine gelten mit einem Toleranzfenster von ± 30 Minuten am Lade-/Entladeort; Voraussetzung ist Ladebereitschaft ab Beginn des Zeitfensters. Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers/Empfängers (z. B. fehlende Ladehilfe, Wartezeiten, Dokumente) schließen eine Haftung wegen Terminüberschreitung aus und werden nach § 4 als Standzeit berechnet. ETA-Mitteilungen/Status-Updates dienen der Information und begründen keine Fixtermine.
- Erreichbarkeit/Weisungen: Ist die benannte verantwortliche Person trotz wiederholter Versuche innerhalb von 2 Stunden ab erster Kontaktaufnahme nicht erreichbar und ist dadurch die Aufnahme/Fortführung des Transports nicht möglich, darf Direktfahrt24 den Auftrag auf Kosten des Auftraggebers kündigen und das Fahrzeug abziehen; der Auftrag gilt als kurzfristig storniert (Stornokosten gem. § 5).
- Prüf- und Öffnungsrecht: Direktfahrt24 kann nach Übernahme Auskunft über den Sendungsinhalt verlangen und – bei berechtigtem Anlass der Vermutung einer nicht bedingungsgerechten Sendung – diese zum Zweck der Prüfung öffnen (vgl. § 419 HGB / Art. 14 CMR).
3. Leistungen & Durchführung
- Direktfahrten/Express gemäß Auftrag; keine Umladung/Beiladung ohne Zustimmung.
- Be-/Entladung: beförderungssichere Verladung = Auftraggeber/Versender; betriebssichere Verladung = Auftragnehmer/Frachtführer. Bordsteinkante: Übergabe ebenerdig am Fahrzeug; kein Etagenservice.
- Empfang/Ersatzzustellung: Ablieferung gegen Unterschrift des Empfängers oder einer empfangsberechtigten Person (Haushalts-/Betriebsangehörige, Bevollmächtigte, Nachbarn), sofern vom Auftraggeber nicht ausgeschlossen und nicht empfangskritisch. Bei B2B kann an Warenannahme/Posteingang abgeliefert werden.
- Ladehilfsmittel/Tausch: keine Tausch-/Rückführungspflicht ohne Vereinbarung; § 812 BGB insoweit abbedungen.
- Zugänglichkeit/Personal: Abhol-/Zustellstellen müssen mit Standardfahrzeugen erreichbar sein; Hilfspersonal ist ab > 20 kg Einzelgewicht / > 100 kg Gesamtgewicht bereitzustellen.
- Abhol-/Zustellversuche: je Auftrag ein Abhol- und ein Zustellversuch; weitere Versuche nur auf Anforderung, gesondert abrechenbar.
- Unzustellbarkeit: Bei Falschangaben, fehlender Hebebühne/Ladehilfe etc. gilt die Sendung als unzustellbar; Mehrkosten (weitere Versuche, Rückführung, Einlagerung/Entsorgung nach § 419 HGB) trägt der Auftraggeber.
- Haftung bei Be-/Entladung: Für Schäden am Transportgut während Be-/Entladung haftet der Auftraggeber unabhängig von eigenem Verschulden; Hilfestellungen des Fahrers sind unverbindliche Gefälligkeiten und ändern die Risikoverteilung nicht.
4. Preise, Zuschläge, Wartezeiten, Adressänderungen
- Preise netto zzgl. USt. gemäß Auftragsbestätigung/Tarif. Dritt-/Nebenkosten (Maut, Fähren/Tunnel, Zoll) werden durchberechnet.
- Zuschläge: Nacht/WE/Feiertag, ADR, Zusatzstopps, erschwerte Zufahrten, Leerkilometer, Zoll-/Administration; zusätzlich Fixtermin-Zuschlag möglich (per Auftragsbestätigung).
- Wartezeiten frei: 60 Min. (Express ≤ 3,5 t) / 120 Min. (LKW > 3,5 t) je Auftrag; danach je angefangene Stunde: EUR 30 (Express) / EUR 60 (LKW).
- Adressänderungen < 24 h vor erster Abholzeit: Distanzdifferenz-Abrechnung Express 1 EUR/km, LKW 2 EUR/km (zzgl. evtl. Wartezeit).
- Mindestpreise/Gutscheine: fahrzeugbezogene Mindestpreise können durch Gutscheine/Voucher nicht unterschritten werden; Gutscheine nur auf Hauptleistung (Transport) – Fremd-/Nebenkosten ausgenommen.
5. Stornierung
- Express: kostenfrei bis 24 h vor der ersten Abholzeit; danach bis 8 h vor der ersten Abholzeit: 30 % der Fracht; bis 4 h: 50 % der Fracht; weniger als 4 h: 80 % der Fracht. Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage werden bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt.
- LKW (Fahrzeuge > 3,5 t): kostenfrei bis 48 h vor der ersten Abholzeit, danach 80 % der Fracht.
- Ab Bereitstellung des Fahrzeugs am Ladeort bzw. ab Abfahrt/Übergabe an den Frachtführer ist eine Kündigung ausgeschlossen; es fallen 100 % der Fracht zuzüglich bereits angefallener Dritt- und Standkosten an. § 415 HGB bleibt unberührt.
- Unerreichbarkeit der benannten Kontaktperson über 2 Stunden ab erster Kontaktaufnahme (vgl. § 2) und dadurch unmögliche Aufnahme/Fortführung des Transports gilt als kurzfristige Stornierung gemäß den vorstehenden Sätzen.
6. Zahlung
- Erstauftrag: bei Rechnungsadresse in Deutschland Zahlung auf Rechnung innerhalb von 7 Tagen. Bei Rechnungsadressen außerhalb Deutschlands ausschließlich Vorkasse – sofortige Banküberweisung (Echtzeit-/SEPA-Überweisung) vor Bereitstellung des Fahrzeugs.
- Ab dem zweiten Auftrag: bei entsprechender Bonität Zahlung auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen. Bei Bonitätszweifeln oder Zahlungsrückständen behalten wir uns vor, auf Vorkasse – sofortige Banküberweisung umzustellen.
- Bei Zahlungsverzug: gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahnpauschalen; wir können die Leistung bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückhalten.
- Forderungsabtretung/Factoring vorbehalten; schuldbefreiende Zahlung dann nur an den mitgeteilten Zessionar.
- Abtretungsverbot/Aufrechnung: Ansprüche des Auftraggebers dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden; Aufrechnung/Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.
7. Pflichten des Auftraggebers
- Angaben/Dokumente: Maße/Gewichte/Anzahl, Inhalt, Besonderheiten, ggf. ADR-Klassen. Bei Standardaufträgen sollen die Unterlagen spätestens 24 h vor Abholung vorliegen. Bei kurzfristigen Einsätzen ≤ 120 Min. genügt die Übermittlung der Mindestangaben mit der Beauftragung; die Ladepapiere werden digital bis Ladebeginn bereitgestellt oder ausnahmsweise bei Abholung an den Fahrer übergeben.
- Zollsendungen: Für grenzüberschreitende Sendungen mit Zollpflicht sind vollständige Zolldokumente erforderlich. Fixtermine gelten nur, wenn die Unterlagen mindestens 48 h vor Abholung bei uns eingehen. Bei kurzfristigen Zollaufträgen (< 48 h) versuchen wir eine beschleunigte Abwicklung über Partner; Verzögerungen durch Behörden/Zoll sowie Broker-/Wartekosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ein Start bis zur Grenze ist möglich; der Grenzübertritt erfolgt erst nach Vorliegen der Pflichtunterlagen.
- Fehlen erforderliche Angaben/Dokumente oder sind sie unzutreffend, sind wir berechtigt, die Übernahme/Durchführung zu verweigern, Weisungen anzufordern oder Standzeiten gemäß § 4 zu berechnen. Digitale Kopien genügen, soweit gesetzlich zulässig; Originale sind auf Anforderung zu übergeben.
- Verpackung/Kennzeichnung: branchenüblich; flüssige Inhalte auslaufsicher; keine scharfen Kanten.
- ADR: nur nach Vereinbarung; vollständige Klassifizierung/Dokumentation vorzulegen.
- Adress-/Labelanforderungen: vollständige, gut lesbare Anschrift (Name/Firma, Straße/Hausnr., ggf. Etage/Abteilung, PLZ/Ort; grenzüberschreitend zusätzlich Zielland). Postfach/Packstation/Großkunden-PLZ unzulässig; alte/irreführende Aufdrucke entfernen.
- Überladung/Freistellung: Führt die Sendung entgegen Angaben zu Überladung, ist Direktfahrt24 zur außerordentlichen Kündigung berechtigt oder führt – soweit möglich – Umladung/Mehrfahreinsatz auf Kosten des Auftraggebers durch. Der Auftraggeber stellt Direktfahrt24 frei von Bußgeldern, Einziehungsbeträgen (§ 29a OWiG), behördlichen Kosten, Rechtsverfolgungskosten und Umladekosten.
- Wertgrenzen je Sendung: max. Sendungswert EUR 5.000 (Verbraucher) / EUR 50.000 (Unternehmer); höhere Werte nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zzgl. Versicherung.
- Stapelbarkeit/Zurrpunkte: Ware muss stapelbar sein (oder vorab abweichend angezeigt) und eine Ladungssicherung mittels Zurr-/Spanngurten zulassen; andernfalls Ablehnung/Vertragsanpassung möglich.
8. Nicht angenommene Sendungen (Ausschlüsse)
- Sendungen, deren Beförderung gegen gesetzliche/behördliche Verbote verstößt oder Gefahrgutvorschriften (ADR) unterliegt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
- Sendungen mit besonderen Aus-/Einfuhr- oder zollrechtlichen Auflagen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart (z. B. Verzollungsregelungen).
- Unzureichend verpackte/gekennzeichnete Sendungen; flüssige Inhalte nicht bruchsicher bzw. nicht auslaufsicher verpackt.
- Wertgegenstände/Valoren: Geld, Wertpapiere, übertragbare Handelspapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, Uhren, Kunstwerke, Unikate, Briefmarken.
- Güter, die besonderer Behandlung bedürfen (verderblich/temperaturgeführt, Hängekonfektion etc.), sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
- Lebende Tiere sowie menschliche/tierische Überreste oder Teile.
- Güter, die aufgrund Beschaffenheit/Verpackung Personen oder andere Waren gefährden können.
- Abhol-/Zustelladressen, die ungeeignet oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreichbar sind; Insel- oder Berg-Abholungen/Zustellungen (sofern nicht ausdrücklich vereinbart).
- Postfach-/Packstation-Adressen oder Großkunden-PLZ; Etagenservice ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich gebucht.
- Behälter/Teile mit Öl, Benzin oder Schmierstoffen, die nicht ordnungsgemäß abgelassen wurden (keine Restmengen dürfen austreten).
- Umzugsgut/persönliche Effekten i. S. d. § 451 HGB ohne Sondervereinbarung.
- Briefsendungen i. S. d. Postgesetzes (Kuriersendungen ausgenommen).
- Tabakwaren, E-Zigaretten/Vapes und Liquids, Waffen aller Art inkl. Zubehör und Munition sowie waffenähnliche Gegenstände.
Ausnahmen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit ggf. zusätzlicher Versicherung möglich.
9. Abliefernachweis & unzustellbare Sendungen
- Abliefernachweis (POD) kann elektronisch geführt werden.
- Unzustellbare Sendungen: Rücktransport auf Kosten des Auftraggebers; Weisungsfrist 3 Stunden; danach Rückführung/Einlagerung/Entsorgung/Verwertung gem. § 419 HGB; Erlös abzüglich Aufwendungen.
10. Haftung & Versicherung
- Gesetzliche Haftung nach HGB/CMR; 8,33 SZR/kg (§ 431 HGB / Art. 23 CMR).
- Lieferfristüberschreitung: national max. 3-fache Fracht (§ 431 Abs. 3 HGB), international max. einfache Fracht (Art. 23 Abs. 5 CMR).
- Haftungsausschlüsse/-minderungen gesetzlich (u. a. unzureichende Verpackung/Kennzeichnung, natürliche Beschaffenheit, Be-/Entladevorgänge Auftraggeber, höhere Gewalt). Keine Haftung für Lademittel/Verpackungen.
- Höherhaftung/Transportversicherung: auf Weisung innerdeutsch bis 40 SZR/kg möglich; weitergehende Transportwarenversicherung nur auf Rechnung des Auftraggebers. Voraussetzung ist unsere vorherige schriftliche Bestätigung rechtzeitig vor Transportbeginn (spätestens vor Disposition/Bereitstellung des Fahrzeugs). Bei kurzfristigen ASAP-/Soforteinsätzen ist eine Erhöhung der Haftung/Versicherung im Regelfall ausgeschlossen; Deckung besteht erst ab unserer ausdrücklichen Bestätigung und ggf. Zahlungseingang der Prämie.
11. Schadenanzeige, Fristen, Verjährung
- Offensichtliche Schäden/Teilverluste: bei Ablieferung vermerken und unverzüglich melden.
- Verdeckte Schäden: binnen 7 Tagen ab Ablieferung schriftlich anzeigen.
- Totalverlust-Vermutung: national 20 Tage, international 30 Tage nach Übernahme.
- Ansprüche verjähren i. d. R. nach 1 Jahr, bei Vorsatz 3 Jahre (§ 439 HGB / Art. 32 CMR).
- Rüge Lieferfristüberschreitung: Ansprüche erlöschen, wenn sie nicht innerhalb 21 Kalendertage nach Ablieferung gerügt werden.
12. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs (höhere Gewalt) – z. B. Unwetter/Naturereignisse, Streiks/Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Grenzschließungen/-kontrollen, großflächige IT-/Infrastrukturstörungen sowie unvorhersehbare Verkehrslagen wie Autobahn-(Voll)sperrungen, Unfallfolgesperren oder außergewöhnliche Staus – verlängern Fristen und suspendieren Leistungspflichten. Wir informieren den Auftraggeber, soweit möglich, und ergreifen zumutbare Maßnahmen (z. B. Umfahrung/Umdisposition).
Zusatzaufwendungen aufgrund notwendiger Umwege, Fährwechsel oder geänderter Maut strecken wir nur nach Weisung des Auftraggebers vor; Standzeiten werden gemäß § 4 abgerechnet. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
13. Datenschutz
Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO/BDSG; Details in der Datenschutzerklärung. POD-Daten (inkl. digitaler Unterschrift, Zeit/Ort) können gespeichert werden.
14. Recht, Gerichtsstand, Sprache
Es gilt deutsches Recht; zwingende Normen (CMR) bleiben unberührt. Gerichtsstand – soweit zulässig – ist der Sitz unseres Unternehmens. Vertragssprache: Deutsch.
15. Schlussbestimmungen
Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform (soweit nicht gesetzlich Schriftform vorgeschrieben ist). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
16. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, ist der bis zum Widerruf anteilige Betrag zu zahlen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde, bevor der Widerruf erklärt wurde.